Verordungsformular
Tarif: Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werdenvon den Kranken- Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen. Die Versicherer
übernehmen somit die Behandlungskosten, fordern jedoch 10% des Rechnungsbetrages
als Selbstbehalt zurück.

Verordungsformular Ergotherapie, download PDF
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